Mieterhöhung
Für Mieter und Vermieter ist eine Mieterhöhung ein kompliziertes Unterfangen. Es gibt einige Dinge zu beachten, damit der Mieter nicht zuviel zahlt und der Vermieter trotzdem das bekommt was ihm zusteht.
Bei freifinanzierten Wohnungen (ohne staatliche Förderung) soll durch eine Mieterhöhung die Miete im Laufe der Mietzeit an den ortsüblichen Preisindex angepasst werden. Seit dem 1. September 2001 geschieht dies in den meisten Gemeinden über den sogenannten "qualifizierten Mietspiegel".
Zusammengefasst: Um eine Mieterhöhung zu fordern muss der Vermieter eine schriftliche Mieterhöhungserklärung an den Mieter senden. Danach hat der Mieter Zeit um der Mieterhöhung zuzustimmen.
Worauf Mieter und Vermieter bei einer Mieterhöhung achten sollten
Absender
Begründung
Formalitäten
Fristen
Absender
Das Mieterhöhungsschreiben muss Ihnen vom Vermieter schriftlich zugesandt werden. Nur der Vermieter oder ein Bevollmächtigter hat das Recht die Miete zu erhöhen. Im Fall, dass die Mieterhöhung durch einen Bevollmächtigten erstellt wurde muss die Vollmacht nachgewiesen werden.
Begründung
Das Mieterhöhungsschreiben muss eindeutig und nachvollziehbar begründen warum eine höhere Miete gerechtfertigt ist. Dafür gibt es drei verschiedene Möglichkeiten die höhere Miete zu begründen:
Gutachten: Wurde ein Gutachten von einem Sachverständigen erstellt so muss darauf in der Mieterhöhung hingewiesen werden und das Gutachten muss dem Schreiben in Kopie beiliegen.
Qualifizierter Mietspiegel: Der qualifizierte Mietspiegel wird meist gemeinsam von Gemeinde, Mieterbund und Hauseigentümerverein geführt und besitzt daher eine gewisse Authorität. Sofern ein qualifizierter Mietspiegel in Ihrer Region existiert so müssen die Vergleichszahlen im Mieterhöhungsschreiben auftauchen.
Vergleichswohnung: Wird sich in der Mieterhöhung auf drei Vergleichswohnungen berufen, so muss sichergestellt sein, dass diese Wohnungen auch wirklich miteinander verglichen werden können.
Formalitäten
Ein wichtiger Punkt bei der Mieterhöhung ist die einhaltung der richtigen Form. Das Mieterhöhungsschreiben muss schriftlich vorliegen und richtig adressiert sein.
Fristen - Jahressperrfrist
Eine Mieterhöhung kann frühestens 12 Monate nach Mietbeginn oder nach der letzten Mieterhöhung stattfinden.
Fristen - Kappungsgrenze
Niedrige Mieten dürfen nur langsam an den Mietpreisindex angepasst werden, so gibt es eine Obergrenze die besagt, dass sich der Mietpreis in 3 Jahren um maximal 20% erhöhen darf.
Fristen - Entscheidung
Erhält der Mieter eine Mieterhöhung, so hat er den verbleibenden sowie die folgenden zwei Monate zeit um der Mieterhöhung zuzustimmen. Der Mieter hat auch das Recht der Mieterhöhung nur zum Teil zuzustimmen.
Die Mieterhöhung tritt erst in Kraft wenn der Mieter ihr zugestimmt hat. Verweigert der Mieter seine Zustimmung, so muss von einem Gericht geklärt werden ob die Mieterhöhung zulässig ist.
Kündigung bei Mieterhöhung durch den Mieter
Erhält der Mieter eine Mieterhöhung so hat er je nach Art der Mieterhöhung ein besonderes Kündigungsrecht.
Mieterhöhung - Vergleichsmiete: Erhält der Mieter eine Mieterhöhung zum Angleich an den Mietindex, so steht ihm eine außerordentliche Kündigungsfrist von zwei Monaten zu. Diese gilt für den Zeitraum der folgenden zwei Monate nach Eingang des Mieterhöhungsschreibens.
Mieterhöhung - Modernisierung: Soll nach einer Modernisierung die Miete erhöht werden, kann der Mieter bis zum 3. Tag nach Mieterhöhungsbeginn kündigen mit einer Frist von zwei Monaten (Monatsende plus zwei Monate).
Mieterhöhung - Kapitalkosten: Wird aufgrund von gestiegenen Kapitalkosten ein höherer Mietpreis verlangt so gelten für den Mieter die gleichen Kündigungsfristen wie bei einer Modernisierungsmieterhöhung.
Eine Musterkündigung wegen Mieterhöhung finden Mieter bei Vorlagen.de.
