Kündigung durch den Mieter -> Sonderkündigungsrecht
Sonderkündigungsrecht
Kommt dem Mietverhältnis etwas in die Quere so gibt es für den Mieter einige Sonderkündigungsrechte mit denen er den Mietvertrag kündigen kann.
Sonderkündigungsrechte des Mieters bei
Mieterhöhung
Modernisierung
Tod
Untermieter
Versetzung
Mieterhöhung
Haben Sie von Ihrem Vermieter ein Mieterhöhungsschreiben bekommen in dem ein höherer Mietpreis verlangt wird? Eine Mieterhöhung muss begründet werden, häufige Gründe sind folgende: Modernisierung, Anpassung an die Vergleichsmiete oder gestiegene Kapitalkosten. Nach Eingang eines Mieterhöhungsschreiben haben Sie ein besonderes Kündigungsrecht. mehr...
Modernisierung
Kündigt der Vermieter eine Modernisierung an, hat der Mieter ein einmonatiges Kündigungsrecht bis einen Monat nach Eingang des Modernisierungsschreibens.
Tod des Mieters
Verstirbt ein Mieter und es gibt noch einen zweiten Mieter der ebenfalls den Mietvertrag mit unterzeichnet hat, dann ergibt sich kein besonderes Kündigungsrecht.
Mit den Erben des Verstorbenen wird das Mietverhältnis automatisch fortgesetzt, sie haben nachdem Sie vom Tod des Mieters erfahren haben einen Monat lang eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
Untermieter
Haben Sie ihrem Vermieter einen konkreten und zumutbaren Untermieter vorgeschlagen und dieser wurde von Ihrem Vermieter abgelehnt, so können Sie mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.
Versetzung
Wird ein Beamter, Soldat oder Geistlicher an einen anderen Standort geordert, so hat er ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten.
