Kündigung

Alle Mietverhältnisse gehen irgendwann zuende. Für Mieter und Vermieter gibt es viele Rechte und Fristen die eine ordnungsgemäße Kündigung regeln und beiden Seiten aber vor allem dem Mieter dadurch auch viele Sicherheiten verschaffen.

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Deshalb gibt es ob Mieter oder Vermieter einiges zu beachten, damit die Kündigung auch akzeptiert wird.

Kündigung durch den Mieter

Als Mieter haben Sie jederzeit das Recht fristgerecht zu kündigen. Aber auch wenn Probleme auftreten, gibt es für den Mieter verschiedene Möglichkeiten um das Mietverhältnis zu beenden.

Wann ein Mieter das Recht hat zu kündigen

Fristgerechte Kündigung
Für alle Mietverträge die nach dem 1.September 2001 und seit dem 1.Juni 2005 auch für alle Altmietverträge (vor dem 1.September 2001) gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Das bedeutet, dass wenn Sie am 15.5. eine fristgerechte Kündigung schreiben Ihr Mietende der 31.8. wäre.
Ist in Ihrem Mietvertrag eine kürzere Kündigungsfrist für den Mieter vereinbart so gilt natürlich diese. Ein Musterschreiben für eine ordentliche und fristgerechte Kündigung findet sich hier.

Kündigung aufgrund von Mängeln
Auch der Mieter hat ein Recht auf eine fristlose Kündigung und zwar dann, wenn der Mietgegenstand aufgrund schwerwiegender Mängel nicht mehr vertragsgemäß genutzt werden kann. Fristlos kündigen können Sie auch aufgrund von Mängeln wie Gesundheitsgefährdungen durch den Mietrgegenstand oder wenn der Vermieter sich schwerwiegend nicht vertragsgemäß verhalten hat.

Aufhebungsvertrag
Mit dem Mietaufhebungsvertrag können Mieter und Vermieter mit beidseitiger Zustimmung den Mietvertrag aufheben. mehr...

Sonderkündigungsrechte
Besondere Kündigungsrechte werden dem Mieter unter bestimmten Vorraussetzungen eingeräumt. Stichpunkte dazu lauten: Mieterhöhung, Modernisierung, Tod, Untermieter und Versetzung. mehr...

Kündigung durch den Vermieter

Als Vermieter ist es in Deutschland relativ schwierig einen Mieter zu kündigen. Unter bestimmten Umständen darf der Vermieter kündigen und sollte sich dabei gegen einige Gefahren absichern. Für jede Kündigung durch den Vermieter gilt: begründen Sie die Kündigung deutlich und nachvollziehbar.

Die Kündigungsfristen für Vermieter lauten wie folgt:
3 Monate Kündigungsfrist = Wohndauer bis 5 Jahre
6 Monate Kündigungsfrist = Wohndauer bis 8 Jahre
9 Monate Kündigungsfrist = Wohndauer mehr als 8 Jahre

Wann ein Vermieter das Recht hat zu kündigen

Fristlose Kündigung
Ist der Mieter in schwerem Maße nicht seinen im Mietvertrag vereinbarten Pflichten nachgekommen, so gibt es für den Vermieter unter bestimmten Vorraussetzungen die Möglichkeit der fristlosen Kündigung. mehr...

Eigenbedarf
Ergibt sich für den Vermieter ein Grund die von ihm vermietete Immobilie selbst zu nutzen, so kann er eine fristgerechte Kündigung durch Eigenbedarf begründen. mehr...

Wirtschaftliche Verwertung
Könnte der Vermieter durch eine andere Nutzung der vermieteten Immobilie diese wirtschaftlich deutlich besser verwerten, so kann er ebenfalls fristgerecht Kündigen. Diese Kündigung ist aber nur zulässig wenn durch das bestehende Mietverhältnis die neue Verwertung verhindert wird und dem Vermieter dadurch erhebliche Nachteile entstehen.

Aufhebungsvertrag
Mit dem Mietaufhebungsvertrag können Mieter und Vermieter mit beidseitiger Zustimmung den Mietvertrag aufheben. mehr...

Beachten Sie: Zieht Ihr Mieter auch nach dem gesetzlich anerkannten und fristgerecht gekündigten Termin nicht aus der Wohnung, so müssen Sie auf Räumung klagen und dürfen diese nicht eigenmächtig veranlassen.

In allen Fällen gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen sofern nichts abweichendes (zulässiges) zwischen den Parteien vereinbart wurde.