Zweitwohnungssteuer

Auch Nebenwohnsitzsteuer, Zweitwohnsitzsteuer oder Zweitwohnungsabgabe genannt.

Nutz man neben seinem Hauptwohnsitz noch eine Zweitwohnung für wohnliche Zwecke, so muss in einigen Regionen der Bundesrepublik für diese nach der Zweitwohnungssteuersatzung eine Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.

In der Regel sind Vereiratete bei denen ein Ehepartner aus beruflichen Gründen in einer Zweitwohnung lebt von der Zweitwohnungssteuer befreit.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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