Zweitwohnung

Als Zweitwohnung wird jede Wohnung bezeichnet, die neben dem Hauptwohnsitz zur persönlichen Lebensführung genutzt wird.

Als Zweitwohnung gilt also neben der Hauptwohnung jede Wohnung die zu wohnzwecken genutzt wird, auch wenn sie nicht als Nebenwohnsitz gemeldet ist.

Für eine Zweitwohnung muss in der Regel eine Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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