Zweckbestimmungserklärung

Auch Sicherungszweckerklärung oder Zweckerklärung genannt.

Eine Zweckbestimmungserklärung regelt ist eine vertragliche und schriftlich festgehaltene Vereinbarung zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer die regelt welche Investitionen durch eine bestimmte Grundschuld absichert werden.

Eine Grundschuld kann für einen Darlehen, einen Kredit oder Schulden als Sicherheit dienen. In der Zweckbestimmungserklärung wird festgelegt wofür mit der Grundschuld gebürgt wird. Dazu sind u.a. folgende Angaben nötig: Anschriften (Gläubiger und Schuldner) Höhe der Grundschuld, Kreditsumme, Objektadresse und wo der Eintrag im Grundbuch zu finden ist.

Eine Muster Zweckbestimmungserklärung findet man bei Officeweb. Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Verantwortung.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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