Zwangsvollstreckung

Kann ein Schuldner offene Zahlungen nicht mehr begleichen so kann der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung erwirken und so seine Ansprüche mit einem Vollstreckungstitel durchsetzen. Die Regelung der Zwangsvollstreckung läuft über den gerichtlichen Weg und gilt für die Verwertung von unbeweglichen Vermögen wie Erbbaurechte, Grundstücke, Immobilien und Sondereigentum.

Bei der Zwangsvollstreckung unterscheidet man zwischen Einzelzwangsvollstreckung (ein Gläubiger) und Gesamtvollstreckung (mehrere Gläubiger).

Können beispielsweise Zahlungen aus einer Hypothek oder einer Grundschuld nicht mehr an den Gläubiger zurückgezahlt werden, so kann der Gläubiger die Befriedigung seiner Ansprüche durch eine Zwangsversteigerung oder eine Zwangsverwaltung erwirken. In einem solchen Fall sollte man am besten eine Zwangsversteigerung Hilfe beantragen.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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