Zwangsverwaltung
Wird im Zuge einer Zwangsvollstreckung eine Zwangsverwaltung gerichtlich angeordnet, so werden die Ansprüche eines oder mehrerer Gläubiger nicht durch durch den Verkauf (Zwangsversteigerung) sondern durch die Verwertung der Immobilie befriedigt.
Das bedeutet, dass ein Zwangsverwalter mit der Verwaltung der Immobilie beauftragt wird und die Einnahmen aus Miete oder Pacht anhand einer gerichtlich festgelegten Reihenfolge an die Gläubiger verteilt.
Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.
