Zwangsversteigerung
Kann ein Schuldner seine offenen Zahlungen für die er mit einer Hypothek oder Grundschuld gebürgt hat nicht mehr zahlen, so hat der Gläubiger das Recht mithilfe eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens eine Zwangsversteigerung zu erwirken.
Der Gläubiger hat ein besonderes Anrecht auf die Befriedigung seiner Ansprüche durch die Zwangsversteigerung von Grundstück oder Immobilie seines Schuldners.
Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.
