Zwangsräumung
Die Zwangsräumung ist der letzte Schritt einer Zwangsvollstreckung. Räumt ein Schuldner nicht freiwillig seine Wohnung, obwohl sein Gläubiger einen Räumungstitel erwirkt hat, so kann der Gläubiger einen Gerichtsvollzieher beauftragen und eine Zwangsräumung erwirken.
Der Gerichtsvollzieher kann ggf. Schlösser aufbrechen, austauschen und den Schulder aus der Wohnung setzen. In besonderen Fällen kann der Schuldner Vollstreckungsschutz beantragen.
Die Zwangsräumung in folge einer Zwangsvollstreckung ist nicht zu verwechseln mit einer Räumungsklage in folge einer fristlosen Kündigung.
Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.
