Zusatzsicherheit
Überschreitet ein Darlehen die Beleihungsgrenze einer Immobilie (maximal 80% des Pfandwertes) so benötigt der Gläubiger eine Zusatzsicherheit zur Absicherung seines Kredits.
Diese Zusatzsicherheit kann eine weitere Immobilie,eine Bürgschaft, ein Wertpapierpfand oder ein Versicherungspfand sein.
Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.
