Zession
Auch Abtretung genannt.
Als Zession wird die Veränderung des Gläubigers in einem Schuldverhältnis genannt. Diese kann für den Schulder offen oder geschlossen erfolgen. Der bisherige Gläubiger (Zedent = erster Gläubiger) übergibt seine Ansprüche an einen anderen Gläubiger (Zessionar).
Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.
