Zession

Auch Abtretung genannt.

Als Zession wird die Veränderung des Gläubigers in einem Schuldverhältnis genannt. Diese kann für den Schulder offen oder geschlossen erfolgen. Der bisherige Gläubiger (Zedent = erster Gläubiger) übergibt seine Ansprüche an einen anderen Gläubiger (Zessionar).

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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