Zeitmietvertrag

Ein Zeitmietvertrag ist ein zeitlich befristeter Mietvertrag bei dessen Unterzeichnung das Mietende bereits feststeht. Seit dem 1. September 2001 muss in einem solchen Zeitmietvertrag begründet werden warum der Wohnraum nur befristet vermietet werden kann.

Wichtig bei Zeitmietverträgen ist, dass der Vertrag während seiner Laufzeit von beiden Seiten nicht oder nur sehr schwer gekündigt werden kann.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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