Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermG)
Das Wohnungsvermittlungsgesetz regelt die Vermittlung von Immobilien durch einen Immobilienmakler. Dieser hat sich bei der Vermittlung, dem Vertragsabschluß und bei der Berechnung des Entgelts an die Bestimmungen im Wohnungsvermittlungsgesetz zu halten.
Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.
