Wohnungsübernahme (Einzug)

Bei der Wohnungsübernahme übergibt der Vermieter die Wohnung an den Mieter. Meist findet dieser Termin kurz vor oder am Tag des offiziellen Mietbeginn statt.

Die Wohnungsübernahme sollte unbedingt durch ein Übernahmeprotokoll protokolliert werden, das von Vermieter und Mieter (oder einem Vertretungsberechtigten) unterschrieben werden muss. Folgende Punkte sollten bei der Wohnungsübernahme im Übernahmeprotokoll festgehalten werden:

Die im Übernahmeprotokoll festgestellten Mängel dienen dem Schutz des Mieters. Die Zählerstände dienen den Energieversorgern zur genauen Abrechnung mit dem Mieter. Eine Vorlage von einem Übergabeprotokoll findet man bei Vorlagen.de.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ