Wohnungsübergabe (Auszug)

Bei der Wohnungsübergabe übergibt der Mieter die Wohnung an den Vermieter. Meist findet dieser Termin kurz vor oder am Tag des offiziellen Mietende statt, nachdem durch eine fristgerechte Kündigung das Mietverhältnis beendet wurde.

Die Wohnungsübergabe sollte unbedingt durch ein Übergabeprotokoll protokolliert werden, das von Vermieter und Mieter (oder einem Vertretungsberechtigten) unterschrieben werden muss. Folgende Punkte sollten bei der Wohnungsübergabe im Übergabeprotokoll festgehalten werden:

Die im Übergabeprotokoll festgestellten Mängel die nicht durch eine sachgerechte Nutzung des Mieters entstanden sind, können dem Mieter in Rechnung gestellt und von der Kaution abgezogen werden. Die Zählerstände dienen um die Verträge mit den Energieversorgern zu kündigen. Ein Muster zum Übergabeprotokoll findet man bei Vorlagen.de.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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