Wohnungsrecht
Das Wohnungsrecht gibt seinem Inhaber das Recht eine Immobilie oder einen Teil einer Immobilie als Wohnraum zu nutzen. Das Wohnungsrecht wird ins Grundbuch eingetragen und erlischt, sofern nicht anders geregelt, mit dem Tod des Wohnungsberechtigten.
Das Wohnungsrecht kann weder vererbt noch übertragen werden und gilt nur für den im Grundbuch eingetragenen Inhaber.
Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.
