Wohnungsprivatisierung

Mit dem Begriff der Wohnungsprivatisierung wird die Umwandlung von öffentlichen Wohnungsbeständen in privat bewirtschaftete Wohnungen bezeichnet.

Die Wohnungsprivatisierung kommt dabei vorallem den Bundesländern und Gemeinden zugute, die immer noch große Wohnungsbestände besitzen.

Bei der Wohnungsprivatisierung werden die Wohnungen entweder einzeln direkt an die Mieter verkauft, oder zusammen an einen Investor. Damit die Privatisierung der Wohnungen sozialvertretbar für die Mieter verläuft geben Bundesländer und Gemeinden einige Auflagen für die weitere Verwertung der Wohnungsbestände.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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