Wohnungseigentumsgesetz

In Deutschland werden durch das Wohnungseigentumsgesetz die verschiedenen Eigentumsformen von Wohnungen geregelt.

Dabei definiert das Wohnungseigentumsgesetz z.B. das Sondereigentum und das Miteigentum. Es regelt aber auch Fragen zu Verwaltung, Wohngemeinschaft und Wohnrecht.

--> Wohnungseigentumsgesetz in schriftlicher Form

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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