Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan wird vom Verwalter einer Immobilie für das laufende Kalenderjahr erstellt und beinhaltet die erwarteten Einnahmen und Ausgaben. Die Erstellung eines Wirtschaftsplans wird durch das Wohnungseigentumsgesetz geregelt.

Aus den Zahlen aus dem Wirtschaftsplan ergeben sich Beispielsweise die Nebenkostenvorrauszahlungen der Mieter. Ein Muster Wirtschaftsplan inkl. Präambel, Einzelwirtschaftsplan und Gesamtwirtschaftsplan findet sich bei Vorlagen.de.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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