Wiederkaufsrecht

Das Wiederkaufsrecht ist ein vertragliches Recht, dass dem Verkäufer das Recht einräumt ein verkauftes Objekt wieder zurückzukaufen.

Bei Grundstücken gilt das Wiederkaufsrecht für maximal 30 Jahre.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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