Wertsicherungsvereinbarung

Auch Vereinbarung zur Wertsicherung genannt.

Eine Wertsicherungsvereinbarung wird abgeschlossen um die Miete, Pacht oder Zahlung für eine Grundstück oder eine Immobilie an aktuelle Veränderungen anzupassen. Dabei kann es sich um Gewerbemietverträge handeln bei denen die Wertsicherungsvereinbarung den Vermieter vor schützt aber auch um eine Reallast die an eine Wertsicherungsvereinbarung gebunden ist um so die Sachleistungen an Preisindexveränderungen anzupassen.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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