Vorvalutierungszuschlag

Ein Vorvalutierungszuschlag wird verlangt wenn ein Kredit bereits ausgezahlt wird bevor die Grundschuld in das Grundbuch (Auszahlungvorraussetzung) eingetragen wurde.

Zur Absicherung des Vorvalutierungszuschlags kann zum Beispiel ein Notaranderkonto dienen.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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