Vormietrecht

Auch Vorpachtrecht genannt.

Das Vormietrecht gibt dem Vormietberechtigten das Recht eine freiwerdende Immobilie anzumieten, beispielsweise weil ein bestehender Mietvertrag ausläuft.

Das Vormietrecht kommt meistens im Gewerbeimmobilien Bereich vor. So kann ein Vermieter bereits mit einem neuen Mieter ein Vormietrecht vereinbaren während die entsprechende Immobilie noch vermietet ist.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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