Vorlasten

Soll eine neue Grundschuld oder ein anderes Recht in das Grundbuch eingetragen werden, so müssen zuerst die Vorlasten, also die bereits im Grundbuch eingetragenen Rechte, beachtet werden.

Gegebenenfalls muss bei bestehenden Vorlasten mit den jeweiligen Rechteinhabern eine Regelung getroffen werden.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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