Vorkaufsrecht
Ähnlich wie beim Vormietrecht bekommt der Inhaber des Vorkaufsrecht eine besondere Stellung um im Fall des Verkaufs einer Immobilie oder eines Grundstücks in den Kaufvertrag einzusteigen.
Diese Regelung wird zum Beispiel zur Absicherung einer Grundschuld genutzt, um das Objekt im Schuldfall durch einen dritten zurückkaufen zu können. Dieses dingliche Vorkaufsrecht wird als Eintragung im Grundbuch festgehalten.
In Deutschland hat der Mieter von Wohnräumen ebenfalls ein Vorkaufsrecht wenn das gemietete Objekt verkauft werden soll.
Soll eine zu verkaufende Immobilie für einen Interessenten reserviert werden, wird zwischen dem Verkäufer und dem Käufer eine Reservierungsvereinbarung geschlossen.
Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.
