Vollstreckungstitel

Auch Schuldtitel genannt.

Damit ein Gläubiger dazu berechtigt ist eine Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher anzuweisen braucht er einen Vollstreckungstitel.

Wird dieser ihm zugesprochen so kann er z.B. eine Zwangsversteigerung der verpfändeten Immobilie erwirken.

Der durch ein Gericht ausgestellte Vollsteckungstitel muss klar aussagen, wer Schuldner, wer Gläubiger und was Vollstreckt werden darf.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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