Verwalter

Auch Immobilienmanagement oder Immobilienverwalter genannt.

Der Verwalter einer Immobilie kümmert sich um die Interessen des Eigentümers sowie um die Verwaltung der Immobilie. Der Verwalter übernimmt praktisch die Position des Vermieters. Er kümmert sich um die Verwaltung der Mieter und des Mietobjekts, zieht Mieten ein und erstellt Wirtschaftspläne.

Obwohl ein Verwalter gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, gestaltet es sich gerade bei mehreren Eigentümern recht schwierig ohne. Häufig ist der Verwalter aber auch einer der Miteigentümer. Wer die Verwaltung einer Immobilie übernimmt wird in einer Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit bestimmt. Zwischen den Wohnungseigentümern und dem Verwalter sollte ein Verwaltervertrag abgeschlossen werden. Dieser kann über eine Laufzeit von bis zu fünf Jahren gelten.

Eine besondere Form des Verwalters ist der Zwangsverwalter, er übernimmt die Verwaltung einer Immobilie im Zuge einer Zwangsvollstreckung.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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