Verteilungsschlüssel
Auch Verteilerschlüssel genannt.
In der Regel wird der Verteilungsschlüssel im Mietvertrag festgelegt und regelt die Umlegung der Betriebskosten auf den oder die Mieter.
In der Betriebskostenverordnung ist zwar genau festgelegt welche Kosten auf den Mieter umgelegt werden, aber nicht wie dies geschehen soll. Die verschiedenen Betriebskosten können nähmlich nach folgenden 5 verschiedenen Schlüsseln umgelegt werden: nach Zahl der Nutzer, nach Art der Nutzung, nach Verbrauch, verhätnismäßig nach Höhe der Miete oder verhältnismäßig nach Größe der Mietfläche.
In einem Objekt muss jede Betriebskostenart nach dem gleichen Verteilungsschlüssel für alle Mieter umgelegt werden. Verschiedene Betriebskostenarten (z.B. Hauswart und Heizkosten) dürfen jedoch nach verschiedenen Schlüsseln umgelegt werden.
Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.
