Vermieterpfandrecht

Dem Vermieter eines Grundstücks oder einer Immobilie steht durch die Forderungen aus dem Mietvertrag automatisch ein Vermieterpfandrecht zu. Gepfändet werden dürfen alle Dinge die für eine Pfändung vorgesehen sind, dem Mieter gehören und durch den Mieter in das Mietobjekt gebracht wurden.

Das Vermieterpfandrecht kann für Forderungen aus dem laufenden und dem folgenden Jahr geltend gemacht werden.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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