Verfügungssperre

Plant eine Gemeinde bestimmte Baumaßnahmen oder Sanierungen und benötigt dafür bestimmte Vorraussetzungen, so kann sie eine Verfügungssperre erlassen.

Der Eigentümer des Grundstücks oder der Immobilie kann dann zwar weiterhin über sein Objekt verfügen, benötigt für den Verkauf oder Veränderungen aber eine Genehmigung.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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