Valutierung
Auch Auszahlung genannt.
Mit dem Begriff Valutierung wird die vollständige oder teilweise (Teilvalutierungszuschlag) Auszahlung eines Kredits bezeichnet. Wann die Valutierung stattfindet, hängt von den Auszahlungsvoraussetzungen ab. Häufig wird die Auszahlung zunächst auf ein notariell geführtes Treuhandkonto überwiesen, damit der Notar überprüft ob die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Die Tilgung des Kredits beginnt in der Regel sobald die Valutierung abgeschlossen wurde, der Schuldner also den gesamten Kredit erhalten hat. Wird ein Kredit vorzeitig ausgezahlt, so muss meist ein Vorvalutierungszuschlag gezahlt werden.
Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.
