Ursächlichkeit
Als Ursächlichkeit wird die klare Beweisführung des Immobilienmaklers bezeichnet, nach der er seine Provisionsansprüche erhebt.
Um seine Vermittlungsprovision geltend machen zu können, muss zwischen dem Makler und dem Kunden ein Maklervertrag zustande kommen. Dies geschieht in der Regel durch die Übergabe eines Exposé mit klarer Provisionsforderung. Wenn dadurch ein Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt, wird die Arbeit des Maklers zur Ursache des Vertrages und in diesem Fall wäre die Ursächlichkeit bewiesen.
Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.
