Unterversicherung

Deckt eine Hausratversicherung zum Beispiel nicht den tatsächlichen Wert des versicherten Hausrats, so liegt eine Unterversicherung vor. Das Bedeutet, dass der Versicherungsbetrag unter dem Wert des Versicherungsgutes liegt.

Im Falle eines Schadens wird dann lediglich der prozentuale Anteil vom tatsächlichen Wert übernommen. Dies wären Beispielsweise bei einem realwert von 100.000,- EUR und einer Unterversicherung von 80.000,- EUR eine Übernahme der Schadenskosten in Höhe von 80% des reellen Schadens.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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