Untervermietung

Bei der Untervermietung vermietet der Mieter die von ihm beanspruchte Fläche ganz oder teilweise an eine andere Person weiter. Dabei wird ebenfalls ein Mietvertrag zwischen dem Mieter und dem Untermieter geschlossen.

Um eine Fläche untervermieten zu können benötigt man in der Regel die Erlaubnis des eigentlichen Vermieters. Ein Musterschreiben dazu gibt es hier.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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