Unbedenklichkeitsbescheinigung

Damit sich der Käufer eines Grundstücks (einer Immobilie) als Eigentümer in das Grundbuch eintragen lassen kann, muss er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorweisen. Diese bekommt er vom Finanzamt sobald er die Grunderwerbsteuer für den Kauf des Grundstücks gezahlt hat.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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