Umlaufbeschluß

Der Umlaufbeschluß ist ein schriftlicher Beschluß aller Eigentümer einer Immobilie außerhalb der Eigentümerversammlung. Er kommt nur zustande, wenn alle Eigentümer eine schriftliche Zustimmung an den Verwalter übergeben.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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