Umlageausfallwagnis
Als Umlageausfallwagnis wird der Anteil der Nebenkosten bezeichnet, der das Risiko von Leerstand und nicht Zahlung der Nebenkosten abdeckt. Das Umlageausfallwagnis darf nur bei Sozialwohnungen bzw. preisgebundenem Wohnraum in Höhe von zwei Prozent veranschlagt werden.
Das Umlageausfallwagnis ist ein erweiterter Fall des Mietausfallwagnis.
Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.
