Traufwasser
Als Traufwasser wird Niederschlag, also Regen oder Schnee, bezeichnet der nicht direkt auf den Boden gelangt, sondern zuerst auf das Gebäude niederschlägt und von dort aus auf das Grundstück.
Das besondere an Traufwasser ist die Sicherungspflicht des Eigentümers und die eventuelle Haftung, wenn durch das Traufwasser ein Schaden entsteht.
Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.
