Teilvalutierungszuschlag

Auch Teilauszahlungszuschlag genannt.

Soll der Kredit auf Wunsch des Schuldners in mehreren Raten (z.B. je nach Baufortschritt) valutiert (ausgezahlt) werden, so muss dafür häufig ein Teilvalutierungszuschlag gezahlt werden.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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