Teilungsversteigerung

Auch Auseinandersetzungsversteigerung genannt.

Die Teilungsversteigerung ist eine besondere Form der Zwangsversteigerung. Die Teilungsversteigerung dient der Auflösung einer Eigentümergemeinschaft. Besitzen mehrere Eigentümer eine Immobilie und können sich nicht über ein weiteres Vorgehen einig werden, so hat jeder der Miteigentümer die Möglichkeit eine Teilungsversteigerung zu beantragen.

Dieser Antrag wird daraufhin vom zuständigen Vollstreckungsgericht geprüft. Gibt es keine Gründe die gegen eine Teilungsversteigerung sprechen, so wird das Objekt in einer Zwangsversteigerung versteigert, wobei natürlich jeder der Eigentümer mitbieten kann. Danach erhält die Eigentümergemeinschaft den Erlös der Versteigerung, über dessen Aufteilung oder Verwendung dann natürlich entschieden werden muss.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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