Teileigentum
Das Teileigentum bezeichnet den (meist ideellen) Anteil des Gemeinschaftseigentums.
Das Teileigentum ist also der Anteil des Einzelnen am gemeinschaftlichen Eigentum.
Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.
Das Teileigentum bezeichnet den (meist ideellen) Anteil des Gemeinschaftseigentums.
Das Teileigentum ist also der Anteil des Einzelnen am gemeinschaftlichen Eigentum.
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