Staffelmietvertrag

Wie ein normaler Mietvertrag kann ein Staffelmietvertrag, befristet oder unbefristet, abgeschlossen werden. Für ihn gelten die gleichen Regelungen wie für andere Wohnraummietverträge.

Das besondere an einem Staffelmietvertrag ist, dass von vornherein eine Veränderung des Mietpreises festgelegt ist.

Die Veränderung des Mietpreises muss im Staffelmietvertrag klar erläutert werden. Zwischen zwei Mietpreisveränderungen müssen mindestens 12 Monate vergangen sein.

Ein Sonderkündigungsrecht besagt, dass ein Staffelmietvertrag zusätzlich zur normalen Kündigungsfrist, immer zum Ablauf des vierten Kalenderjahres durch den Mieter gekündigt werden darf.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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