Sozialwohnung

Auch öffentlich geförderte Wohnung oder öffentlich geförderter Wohnraum genannt.

Eine Sozialwohnung ist eine durch öffentliche Mittel geförderte Wohnung, der Mietpreis ist an bestimmte Vorgaben gebunden und darf die Kostenmiete nicht übersteigen. Sozialwohnungen dürfen nur an, durch Wohnberechtigungsschein berechtigte, vergeben werden. Die Vergabe ist vom Einkommen des Antragnehmers abhängig.

Bei der Vermittlung einer Sozialwohnung darf der Makler keine Courtage verlagen. Der Grund eine Sozialwohnung zu bauen liegt in der günstigen Finanzierung. Die vom Staat vergebenen Kredit sind besonders zinsgünstig, im gegenzug muss der Eigentümer sein Objekt während der Tilgungszeit unter den Bedingungen einer Sozialwohnung vermieten.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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