Sondereigentum

Das sogenannte Sondereigentum bezeichnet alle Teile einer Immobilie die einer einzelnen Mietpartei gehören.

Im Umkehrschluß lässt sich auch definieren, dass Sondereigentum alles ist was nicht nicht gemeinschaftliches Eigentum ist.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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