Sicherheitseinbehalt
Beim Bau einer Immobilie sollten Sie einen vetraglich geregelten Sicherheitseinbehalt in Höhe von ca. 5% des Kaufpreises solange einbehalten, bis nach der Abnahme des Objektes alle bei Abnahme aufgefallenen Mängel beseitigt wurden.
Der Sicherheitseinbehalt darf bis zum Ende der Gewährleistung, in der Regel 5 Jahre, einbehalten werden.
Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.
