Schwarzkauf
Auch Scheingeschäft genannt.
Mit dem Begriff Schwarzkauf wird ein falsch beurkundeter Kaufvertrag für ein Grundstück und die darauf befindlichen Objekte genannt. Für den rechtmäßigen Erwerb einer Immobilie ist die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages vorgeschrieben. Um jedoch Grunderwerbssteuern und Notarkosten zu sparen kommen manche Käufer und Verkäufer auf die Idee einen niedrigeren Kaufpreis im Kaufvertrag anzugeben, als mündlich vereinbart.
Dieser sogenannte Schwarzkauf ist nicht nur für den Verkäufer riskant, da er sich "schriftlich" auf einen niedrigeren Kaufpreis einlässt, sondern auch für den Käufer, da der Kaufvertrag durch die unterschiedlichen Vereinbarungen nicht rechtens ist und die Immobilie somit praktisch nicht verkauft wurde.
Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.
