Schwarzbau
Wurde eine Immobilie ohne Genehmigung der Baubehörde gebaut, so wird diese als Schwarzbau bezeichnet. Erlangt die Baubehörde Kenntnis von diesem Schwarzbau, so kann sie den Bau stillegen, Bußgelder fordern oder sogar das Objekt mithilfe einer Abbruchverfügung abreißen lassen.
Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.
