Schuldübernahme
Bei der Schuldübernahme tritt an die Stelle des bisherigen Schuldners ein neuer Schuldner. Für diese Veränderung im Schuldverhältnis benötigt es aber die Zustimmung des Gläubigers.
Möglich wären aber auch andere Veränderungen des Schuldverhältnisses, zum Beispiel eine Schuldbürgschaft oder ein Schuldbeitritt.
Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.
