Schuldner

Auch Kreditempfänger, Kreditnehmer oder Debitor genannt.

Der Schuldner hat eine erbrachte Leistung (z.B. eine Kreditzahlung) mit einer Schuld abgesichert und muss diese zurückzahlen. Kann er das nicht, so hat der Gläubiger ein Anrecht auf die Schuld des Schuldners. Bei einer Immobilie handelt es sich dabei in der Regel um eine Grundschuld.

Um seine Forderungen gegenüber dem Schuldner einzutreiben muss der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung beantragen.

Derjenige der sich in das Schuldverhältnis begiebt wird als Hauptschuldner bezeichnet, gehen mehrere Personen in das Schuldverhältnis ein so spricht man von einem Gesamtschuldner. Der häufigste Fall ist, dass der Ehepartner mit in dem Kreditvertrag als Mitschuldner auftaucht.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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